Staatlich anerkannt vom Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Schleswig-Holstein
ID 11001001E7, ID 11001001E8, ID 11001001E9
Freude für Ihren Alltag!
Konditionen
Kennen Sie schon das neue Pflegestärkungsgesetz I vom 01. Januar 2015?
(Pflegestärkungsgesetz II ab 01. Januar 2017)
Letzte Aktualisierung dieser Internetseite: Februar 2024
Seit dem 01.01.2015 werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben nun
seit dem 01.01.2017 einen Anspruch auf Entlastungsleistung über monatlich 125 Euro, also 1500 Euro/Jahr.
Sie erhalten allerdings nicht das Geld, sondern die Unterstützung, da nur vom Landesamt (LAsD) zugelassene und geprüfte Dienste die Leistung erbringen dürfen. Bei mir erhalten Sie diese Leistung pro Jahr bis zu 42,5 Std. bzw. 3,5 Std. pro Monat.
Für welche Leistungen das Geld eingesetzt werden kann, regeln Pflegekassen und Bundesländer.
www.pflegestaerkungsgesetz.de
Macht die Pflegeperson Urlaub ist krank oder anders verhindert, können Sie für die Verhinderungspflege bis 1.612 Euro pro Jahr von der Pflegekasse für die Kosten der Ersatzpflege beanspruchen. Wird Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag sogar um 50% auf 2.418 Euro/Jahr. Diese sowie die mtl. 125 Euro Entlastungsleistung nach §45SGBXI
rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Auch für die Verhinderungspflege nach §39 SGBXI erhalten Sie die Leistung, nicht das Geld.
Die Verhinderungspflege reicht für 69 Std./Jahr bzw. mtl. 5,75 Std. Hilfe für Sie.
Für Sie als Pflegebedürftigen ist also die Entlastungsleistung und die Verhinderungspflege kostenlos.
Die Verhinderungspflege und die Entlastungsleistung ergeben somit pro Jahr knapp 112 Std. bzw. monatl. ca. 9,25 Std.
Unterstützung für Sie, die ich direkt mit der Kasse abrechne, sofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben.
Sie werden finanziell und zeitlich entlastet.
Und sollten diese Mittel nicht reichen, haben Sie noch folgende Möglichkeit:
Zusätzlich kann bis zu 40% von der Sachleistung für "Unterstützung im Alltag",
als Kombinationsleistung genutzt werden.
Dies ist möglich ab Pflegegrad 2 und ermöglicht Ihnen, zusätzlich Betreuungsstunden zu erhalten.
Sie bestimmen, wieviel Leistung Sie möchten. Je nach Anspruchnahme der Leistung verringert sich das Pflegegeld.
Ein Beispiel: Sie haben Pflegegrad 3 und Ihr Pflegegeld beträgt 573 Euro.
Wenn Sie meine Unterstützung z.B. 11,5 Std/Mo. in Anspruch nehmen, erhalten Sie immer noch 412 Euro Pflegegeld.
Zur Berechnungshilfe gibt es ein Berechnungsprogramm: pflegeteam-wildbad.com/pflegegeldrechner
Meine Dienstleistung ist selbständig freiberuflich
Leistungsbegleichung
Honorar (Preise sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung)
Bezahlung