Konditionen

Konditionen

Kennen Sie schon das neue Pflegestärkungsgesetz I vom 01. Januar 2015?

(Pflegestärkungsgesetz II ab 01. Januar 2017)


Letzte Aktualisierung:    Januar 2025


Seit dem 01.01.2015 wurden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben 

seit dem 01.01.2025 einen Anspruch auf Entlastungsleistung über monatlich 131 Euro, also 1572 Euro/Jahr. 

Sie erhalten allerdings nicht das Geld, sondern die Unterstützung, da nur vom Landesamt (LAsD) zugelassene und geprüfte Dienste die Leistung erbringen dürfen. Bei mir erhalten Sie diese Leistung pro Jahr bis zu 43,5 Std. bzw. 3,5 Std. pro Monat.

Für welche Leistungen das Geld eingesetzt werden kann, regeln Pflegekassen und Bundesländer.

 www.pflegestaerkungsgesetz.de


Macht die Pflegeperson Urlaub ist krank oder anders verhindert, können Sie für die Verhinderungspflege bis 1.685 Euro pro Jahr von der Pflegekasse für die Kosten der Ersatzpflege beanspruchen. Wird Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag ab 01.07.2025 auf 3.539 Euro/Jahr. Diese Leistungen nach §39 SGBXI sowie die mtl. 131 Euro Entlastungsleistung nach §45SGBXI

rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.


Auch für die Verhinderungspflege nach §39 SGBXI erhalten Sie die Leistung, nicht das Geld.

Die Verhinderungspflege reicht dann für 98 Std./Jahr bzw. mtl. 8 Std. Hilfe für Sie.


Für Sie als Pflegebedürftigen ist also die Entlastungsleistung und die Verhinderungspflege kostenlos.


Die Verhinderungspflege und die Entlastungsleistung ergeben somit pro Jahr über 141 Std. bzw. monatl. ca. 11,75 Std.

Unterstützung für Sie, die ich direkt mit der Kasse abrechne, sofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben.


Sie werden finanziell und zeitlich entlastet.



Und sollten diese Mittel nicht reichen, haben Sie noch folgende Möglichkeit:


Zusätzlich kann bis zu 40% von der Sachleistung für "Unterstützung im Alltag",

als Kombinationsleistung genutzt werden.

Dies ist möglich ab Pflegegrad 2 und ermöglicht Ihnen, zusätzlich Betreuungsstunden zu erhalten.

Sie bestimmen, wieviel Leistung Sie möchten. Je nach Anspruchnahme der Leistung verringert sich das Pflegegeld.


Ein Beispiel: Sie haben Pflegegrad 3 und Ihr Pflegegeld beträgt 599 Euro.

Wenn Sie zusätzliche Unterstützung z.B. 10 Std/Mo. in Anspruch nehmen, erhalten Sie immer noch 454,95 Euro Pflegegeld.


 Zur Berechnungshilfe gibt es ein Berechnungsprogramm:   pflegeteam-wildbad.com/pflegegeldrechner



Meine Dienstleistung ist selbständig freiberuflich

  • Ich bin selbständig freiberuflich tätig und arbeite gegen Honorar
  • Meine Leistungen rechne ich in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab
  • Die Leistung ist für Sie kostenfrei, wenn Sie einen Pflegegrad haben
  • Sie erhalten eine Rechnung nur dann selbst, wenn Sie keinen Pflegegrad haben oder das Budget der Kasse überschritten wurde   
  • Die Rechnung ist nach § 4 Abs. 16 Buchstb. g oder m von der MwSt. befreit
  • Meine Leistungen sind in einem gewissen Rahmen steuerlich absetzbar
  • Ich bin mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert
  • und zahle Beiträge an die Berufsgenossenschaft
  • Ich arbeite vertraglos. Nach Terminvereinbarung komme ich, nach Erledigung bestätigen Sie meine Leistung mit Unterschrift, so wie Sie es kennen, wenn Sie z.B. zu einer Physiopraxis gehen o.ä.
  • Ein erstes Kennenlerntreffen ist für Sie unverbindlich und kostenfrei
  • Die Inanspruchnahme der Leistungen beinhaltet, je nach Art, Aufwand und Dauer der Dienstleistung eine unterschiedliche Vergütung
  • Die Buchung der Leistungen entscheiden Sie nach ihrem persönlichen Bedarf nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Ganz flexibel. Sie fordern die Leistung an, ohne Abnahme von Mindeststunden, Sie unterschreiben nach erbrachter Leistung, fertig. Völlig unkompliziert.

Leistungsbegleichung

Honorar (Preise sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung)

  • Allgemeine Leistungen auf Stundenbasis  36 Euro/Std.
  • Begleitung zu kultureller Veranstaltungen, Arztbesuchen, Therapien usw. 36,00 Euro/Std.
  • Erstellung der Lebensgeschichte (Biografie) und Ausflüge nach Aufwand
  • Begleitung auf Reisen/Tagesausflügen nach Vereinbarung          (Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden)  
  • Organisation von Feierlichkeiten, Ausflügen, Reisen usw. 36 €/Std.
  • Pauschalpreise, z.B. Halbtagspauschale, Tagespauschale usw. nach Vereinbarung
  • Sonstige Aufträge nach Vereinbarung


Bezahlung

  • Die Bezahlung erfolgt am Ende des Monats per Rechnung. Die Pflegekassen erhalten die Rechnungen nach Ablauf des jeweiligen Monats
  • Es wird ein Besuchsprotokoll geführt und vom Kunden bzw. Auftraggeber nach jeder erbrachten Leistung auf dem Leistungsnachweis unterschrieben
  • Die Pflegekassen erhalten die Rechnungen mit den Leistungsnachweisen
  • Rechnungen an die Pflegekassen sind nach §4 Abs.16 Bstb. g und Privat-rechnungen nach §4 Abs.16 Bstb. m von der MwSt. befreit. 
  • Die Entlastungsleistung nach §45aSGBXI, die Verhinderungspflege nach §39SGBXI sowie bis zu 40% der Sachleistung (Umwandlungsanspruch) rechne ich direkt mit der Pflegeasse ab.